Minijob: Verdienstgrenze 2027

Zum 1.1.2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde. Dadurch erhöht sich auch die Verdienstgrenze 2027 für Minijobs. Arbeitgeber sowie Minijobber müssen wissen, was ab 2027 zu beachten ist. Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen dürfen. Die Verdienstgrenze im Minijob wird 2027 bei 633 € monatlich liegen. Damit erhöht sich die jährliche Verdienstgrenze auf 7.596 €.

Berechnung der Verdienstgrenze im Minijob: Die Verdienstgrenze ist dynamisch und an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet, dass bei jeder Erhöhung des Mindestlohns auch automatisch die Minijob-Verdienstgrenze steigt. Grundlage für die Berechnung ist eine Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum gesetzlichen Mindestlohn. Die Verdienstgrenze wird mit folgender Formel berechnet:
Verdienstgrenze = Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3
Das Ergebnis wird auf volle Euro gerundet. Verdienstgrenze = 14,60 € × 130 / 3 = 632,67 € (aufgerundet auf volle Euro: 633 €)

Mindestlohn und Arbeitszeit: Trotz der Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 € pro Stunde bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber gleich. Bei einer Verdienstgrenze von 633 € pro Monat ergibt sich wie bisher eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat. Verdienen Beschäftigte mehr als den Mindestlohn, dann verringert sich die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob entsprechend.

Überschreiten der Verdienstgrenze: Die Arbeitszeit von Minijobbern kann monatlich schwanken, sodass der Verdienst mal mehr oder weniger als 633 € im Monat betragen kann. Bei schwankendem Verdienst ist wichtig, dass der jährliche Verdienst insgesamt nicht mehr als 7.596 € betragen darf.

Praxis-Beispiel:
Ein Minijobber verdient im Juni, Juli und August jeweils 750 €. In den übrigen Monaten liegt sein Verdienst bei 500 € monatlich (3 x 750 € = 2.250 €) + (9 x 500 € = 4.500 €) = 6.750 €
Der Jahresverdienst liegt somit bei insgesamt 6.750 €, sodass die jährliche Verdienstgrenze von 7.596 € nicht überschritten wird. Es liegt also ein Minijob vor.

Ausnahme bei Überschreiten der Verdienstgrenze:
Wird die Jahresverdienstgrenze von 7.596 € überschritten, liegt grundsätzlich kein Minijob mehr vor. Bei einem unvorhersehbaren und gelegentlichen Überschreiten gibt es jedoch eine Ausnahme. Minijobber dürfen dann auch mal mehr als 633 € im Monat verdienen. Der Verdienst in diesen Monaten darf jedoch das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze (also 1.266 €) nicht überschreiten.

  • Unvorhersehbar ist ein Überschreiten der Verdienstgrenze zum Beispiel aufgrund von Krankheitsvertretung.
  • Gelegentlich ist ein Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von 12 Monaten.

Praxis-Beispiel:
Ein Verkäufer verdient in seinem Minijob regelmäßig 600 € im Monat. Durch eine einmalige Krankheitsvertretung beträgt sein Verdienst im Oktober 1.200 €.

11 x 600 € = 6.600 €
1 x 1.200 € = 1.200 €
Insgesamt 7.800 €

Der Gesamtverdienst von 7.800 € überschreitet zwar die Jahresverdienstgrenze von 7.596 €. Da es sich jedoch um ein unvorhersehbares und einmaliges Ereignis handelt und damit nur ein gelegentliches Überschreiten mit einem monatlichen Verdienst bis 1.266 € vorliegt, sind weiterhin alle Voraussetzungen für einen Minijob erfüllt.

Fazit: Durch die Erhöhung des Mindestlohns gilt im Jahr 2027 eine neue Verdienstgrenze für Minijobs. Dadurch bleiben Minijobs flexibel und Minijobber können mehr verdienen. Wichtig für Arbeitgeber ist es, die monatliche und jährliche Verdienstgrenze weiterhin im Blick zu behalten.

Quelle: Sonstige | Sonstige | www.minijobzentrale.de | 08-10-2026
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