Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Für den Monat Juli 2025:
Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin |
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Umsatzsteuer-Voranmeldung
|
11.08.2025 |
Zusammenfassende Meldung | 25.08.2025 |
Sozialversicherung | 29.07.2025 |
Lohnsteuer-Anmeldung | 11.08.2025 |
Für den Monat August 2025:
Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin |
---|---|
Umsatzsteuer-Voranmeldung
|
10.09.2025 10.10.2025 |
Zusammenfassende Meldung | 25.09.2025 |
Sozialversicherung | 27.08.2025 |
Lohnsteuer-Anmeldung | 10.09.2025 |
Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q3 2025 | 15.(18.)08.2025 |
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.
Die Zahlung ist fristgerecht, wenn
Hinweis: Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss nicht jährlich wiederholt werden, da die Dauerfristverlängerung solange gilt, bis der Unternehmer seinen Antrag zurücknimmt oder das Finanzamt die Fristverlängerung widerruft. Die 1/11 -Sondervorauszahlung muss dagegen von den Unternehmern, die ihre Voranmeldungen monatlich zu übermitteln haben, für jedes Kalenderjahr, für das die Dauerfristverlängerung gilt, bis zum 10. Februar berechnet, angemeldet und entrichtet werden.
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