Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wenn
Terminübersicht
Für den Monat Januar 2026:
| Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin |
|---|---|
|
Umsatzsteuer-Voranmeldung
|
10.02.2026 |
| Zusammenfassende Meldung | 25.02.2026 |
| Sozialversicherung | 28.01.2026 |
| Lohnsteuer-Anmeldung | 10.02.2026 |
Für den Monat Februar 2026:
| Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin |
|---|---|
|
Umsatzsteuer-Voranmeldung
|
10.03.2026 |
| Zusammenfassende Meldung | 25.03.2026 |
| Sozialversicherung | 26.02.2026 |
| Lohnsteuer-Anmeldung | 10.03.2026 |
Zu beachten: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.
Hinweis: Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss nicht jährlich wiederholt werden, da die Dauerfristverlängerung solange gilt, bis der Unternehmer seinen Antrag zurücknimmt oder das Finanzamt die Fristverlängerung widerruft. Die 1/11 -Sondervorauszahlung muss dagegen von den Unternehmern, die ihre Voranmeldungen monatlich zu übermitteln haben, für jedes Kalenderjahr, für das die Dauerfristverlängerung gilt, bis zum 10. Februar berechnet, angemeldet und entrichtet werden.
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